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Beschluss des Vorstandes vom 28.05.2020

Betr.: Beendigung des Spieljahres 2019/2020 zum 30.06.2020 im Nachwuchsbereich

 

Das aktuelle Spieljahr 2019/2020 wird in allen Junioren- und Juniorinnen-Spielklassen des TFV nicht mehr fortgesetzt und ohne weiteren Spiel-/ Nachholspielbetrieb zum 30.06.2020 (offizielles Spieljahresende) beendet. Dies gilt auch, wenn die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2020 wieder zulassen.

 

1. Meisterschaftswettbewerbe

1.1 Wertung

Die Spielzeit 2019/2020 der Spielklassen wird wie folgt gewertet:
Als Abschlusstabelle gilt die jeweilige Tabelle zum 13.03.2020, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel). Auf dieser Grundlage bleiben die Aufstiegsrechte in den jeweiligen Spielklassen bestehen.
Es werden keine Meister, Torschützenbesten und Fair Play Sieger ermittelt.

1.2 Auf- und Abstiegsregelungen

Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/20 werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt.
Stattdessen gelten folgende Regelungen:
In den Spielklassen werden keine Absteiger ermittelt und festgestellt. Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2020/21 wieder ein Startrecht in ihrer derzeitigen Spielklasse. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die bereits vor dem 13.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen haben.
Aufsteiger aus den Verbandsligen (2 Staffeln) in die übergeordneten Spielklassen:
Auf Grundlage der in 1.1 ermittelten Abschlusstabellen erhält die Mannschaft mit dem höchsten Punktquotient (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel) das Aufstiegsrecht in die übergeordnete Spielklasse. Bei gleichem Punktquotienten gilt §11 Ziffer 2 (2) der Spielordnung. Ist diese Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet sie auf das Aufstiegsrecht, so geht dieses auf die bestplatzierte Mannschaft der anderen Staffel bzw. danach auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte und aufstiegsbereite Mannschaft über.
Aufsteiger aus den höchsten Spielklassen der Kreisverbände in die Verbandsligen:
Jeder Kreisverband kann pro Altersklasse eine Mannschaft für den Aufstieg in die Verbandsliga 2020/21 entsprechend der o.g. Regelung (siehe übergeordnete Spielklassen) benennen.
Je nach Anzahl der Meldungen kann über veränderte Staffelgrößen oder ggf. eine Änderung der Staffelanzahl im Spieljahr 2020/21 entschieden werden.

 

2. Pokalwettbewerbe

Für das Spieljahr 2019/20 werden keine Pokalsieger ermittelt, die laufenden Wettbewerbe werden abgebrochen.
Der Landespokal 2020/21 wird nur mit Mannschaften der Verbandsligen durchgeführt.
Für überregionale Pokalwettbewerbe wird die höchstklassig spielende Mannschaft gemeldet. Sollten mehrere Mannschaften in der gleichen Liga spielen, wird der Tabellenstand mit Aussetzung des Spielbetriebes als Grundlage dienen. Dabei kann auch die Quotientenregelung (Punktquotient) mit erzielten Punkten und auch ggf. Toren je Spiel zum Tragen kommen.

 

3. Mannschaftsmeldungen

Der Vereinsmeldebogen für Mannschaftsmeldungen im Nachwuchs wird mit sofortiger Wirkung wieder geöffnet. Der Abschluss der Mannschaftsmeldungen und der Termin zur Meldung der Aufsteiger aus den Kreisen und der Spielgemeinschaften erfolgt zum 29.06.20.

Erforderliche Ordnungsänderungen sind von der Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss dem Vorstand bis 20.06.20 vorzulegen.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle den Nachwuchsbereich betreffenden vorherigen Beschlüsse werden außer Kraft gesetzt.

   

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